Voraussetzung: Das Praktikum dauert mindestens zwei Wochen.
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen:
Nach § 72 a SGB haben wir die persönliche Eignung und Beschäftigung zum Zwecke der Betreuung und Beaufsichtigung von Minderjährigen anhand eines Führungszeugnisses nach § 30 a (1) Nr. 2 a BZRG zu überprüfen. Das Führungszeugnis kann beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden und darf nicht älter als drei Monate sein. Zur Antragstellung benötigen Sie eine Schulbescheinigung und ein Schreiben von der Bernhard-Honkamp-Schule Welver, welches Sie im Sekretariat erhalten.