Auszug aus dem Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2
"Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."
Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich unter der
Telefon 02384-1400 oder per
Email "info(at)bernhard-honkamp-schule.de"
unter Angabe des Grundes für das Fernbleiben
krank / ab.